AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROFIMIET

I. Allgemeiner Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. A. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von ProfiMiet gelten für jedes Rechtsgeschäft zwischen ProfiMiet und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen ProfiMiet und dem Kunden abgeändert werden. Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; diese werden nur wirksam, soweit ProfiMiet ihnen schriftlich zustimmt.

  2. Die AGB sind, auch ohne gesonderte Vereinbarung, Grundlage für jedes zukünftige Rechtsgeschäft zwischen ProfiMiet und dem Kunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ProfiMiet mit dem Kunden andere AGB vereinbart. Selbst bei laufender Geschäftsbeziehung schließen die vorliegenden AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden aus.

    I. B. Zahlungsbedingungen, Verzug, Schadensersatz, Aufrechnung, Abtretung und Vertragserfüllung durch Dritte

  1. Zahlungsbedingungen

Der Kunde zahlt den Gesamtbruttobetrag einer Rechnung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Zahlungsfrist). Der Betrag ist rechtzeitig gezahlt worden, wenn der Gesamtbruttobetrag in dieser Zeit auf einem der auf der Rechnung angegebenen Konten von ProfiMiet vorbehaltlos gutgeschrieben wurde. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist nach Absatz 1, kommt er mit der Zahlung in Verzug.

  1. Verzug

  1. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen, auch aus durchgeführten Teillieferungen oder Teilleistungen, in Verzug, so kann ProfiMiet den Kunden auffordern, sämtliche begonnenen und noch ausstehenden Leistungen sofort zu bezahlen.

    ProfiMiet hat in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht und kann weitere Leistungen unverzüglich einstellen.

  2. Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Verbrauchern bzw. 8 % über dem Basiszins gemäß § 247 BGB für Geschäfte mit Unternehmern.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde darf von fälligen Rechnungsbeträgen, mit Ausnahme eines vereinbarten Skontos, keine Abzüge vornehmen. Insbesondere Abzüge für Porto-, Fracht-, Überweisungs- oder Versicherungskosten sind nicht zulässig.

  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

  3. Wenn der Kunde Unternehmer ist, steht ihm die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

  1. Abtretung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit ProfiMiet nicht ohne vorherige Zustimmung von ProfiMiet abtreten, es sei denn, dies ist in einem Einzelvertrag ausdrücklich zugelassen.

  1. Vertragserfüllung durch Dritte

ProfiMiet ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen Dritte einzuschalten.

I. C. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg der Tätigkeit von ProfiMiet hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde an der Realisierung des Projektes mitwirkt. Der Kunde ist hierzu bereit. Soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes geregelt ist, wird der Kunde:

  1. ProfiMiet bei der Vertragsdurchführung in zumutbarem Maße unterstützen;

  2. ProfiMiet alle Informationen, Vorlagen, Unterlagen oder Daten unentgeltlich übergeben, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden;

  3. ProfiMiet auf eigene Kosten Zugang zu Räumen (inklusive der Benachrichtigung etwaiger Wachdienste, der Mitteilung über Hausregeln und der Einbindung in Schließsysteme), Sachmitteln (inklusive der Bereitstellung der erforderlichen Stromversorgung und Telefonverbindungen) und Mitarbeitern gewähren, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist;

  4. für die Vertragsdurchführung erforderliche Termine oder Besprechungen mit ProfiMiet abstimmen und vorbereiten;

  5. ProfiMiet über die Sicherheitsvorschriften und die Regeln des Arbeitsschutzes informieren, die für die Vertragsdurchführung von Bedeutung sind.


 

I. D. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Köln, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.

  3. Sind einzelne Klauseln ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften

    I. E. Vertragsänderung, Schriftform

  1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und vom Kunden und von ProfiMiet unterzeichnet sein.

  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

    I. F. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    ProfiMiet ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. ProfiMiet informiert den Kunden über die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist zusammen mit der Änderungsmitteilung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.03.2017.

    II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vermietgeschäft

    II. A. Geltungsbereich der AGB - Vermietgeschäft

    Soweit ProfiMiet mit dem Kunden einen Mietvertrag abschließt, bestimmen die nachstehend abgedruckten AGB dessen Inhalt.

     

    II. B Mindest-Mietumsatz

    Bei Anfragen unter 100,00 € Mietumsatz ist ProfiMiet berechtigt, einen Mindestumsatz in Höhe von 100,00 € pro Auftrag zu berechnen.

    II. C. Die Mietgegenstände

  1. ProfiMiet ist verpflichtet, Mietgegenstände mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen.

  2. ProfiMiet kann bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder bessere Mietgegenstände ersetzen, falls es ihr nicht möglich ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Die diesbezügliche Lieferung gilt nicht als Lieferung unbestellter Sachen im Sinne des § 241 a BGB. Im Bereich von Porzellan, Glas und Besteck ist es  ProfiMiet freigestellt, welche Serie aus dem aktuellen Programm geliefert wird.

    II. D. Mietpreise, Mietdauer und Kaution

  1. Mietpreise und Mietdauer

  1. Es gelten die Mietpreise der jeweils gültigen Preisliste von ProfiMiet. Die Preise verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Die Mietdauer der Mietgegenstände umfasst einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende. Der Tag der Abholung bzw. Anlieferung ist der erste Miettag.

  3. Eine längere, vorher vereinbarte Mietperiode kostet 20 % vom Grundmietpreis je Zusatztag.

  1. Kaution

  1. ProfiMiet ist berechtigt, vom Kunden eine Kaution in Höhe des doppelten Mietgesamtbruttopreises zu verlangen. Die Kaution ist Zug um Zug gegen die Übergabe des Mietgegenstandes zu zahlen.

     

  2. Nach Ablauf der Mietzeit wird die Rückzahlung des Kautionsguthabens des Kunden erst dann fällig, wenn die Mietgegenstände zurückgegeben wurden, ProfiMiet die Möglichkeit hatte, die Mietgegenstände auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen, und alle Ansprüche von ProfiMiet aus dem Mietvertrag befriedigt sind.


 

II. E. Abwicklung der Vermietung

  1. Ort der Auslieferung und Rückgabe

Die Auslieferung der Mietgegenstände an den Kunden und die Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden erfolgen an dem Auslieferungslager von  ProfiMiet, das in der Auftragsbestätigung angegeben wird.

  1. Grundsätze der Anlieferung und Abholung

  1. Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die Abholung von einem durch den Kunden vorgegebenen Ort erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung.

  2. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.

  3. Ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend, ist  ProfiMiet berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

  1. Anlieferung der Mietgegenstände

  1. Die Anlieferung von ProfiMiet umfasst die Transportleistung bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn eine direkte und störungsfreie Anfahrt an den Ort der Anlieferung oder Abholung möglich ist. Wartezeiten, die ProfiMiet nicht zu vertreten hat (z.B. der Zugang zu den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür oder weil andere Zulieferer ihn versperren nicht möglich), bezahlt der Kunde.

  2. Der Kunde bestätigt bei der Anlieferung schriftlich den Erhalt der Mietgegenstände auf einem Lieferschein der ProfiMiet. Nach der schriftlichen Bestätigung der Vollständigkeit der Lieferung sind Beanstandungen des Kunden wegen fehlender Mietgegenstände ausgeschlossen.

  3. Der Kunde untersucht die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel. Er zeigt eventuelle Mängel ProfiMiet spätestens innerhalb von sechs Stunden nach Erhalt der Ware an.

  1. Pflichten während der Mietzeit

  1. Alle Mietgegenstände, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordern, stattet ProfiMiet mit einer Bedienungsanleitung aus, die vom Kunden über einen QR-Code auslesbar ist. Der Kunde wird diese Mietgegenstände nur unter Beachtung der Bedienungsanleitung in Betrieb setzen und benutzen, sowie ausschließlich durch Personen bedienen lassen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände sicherstellen können.

  2. Der Kunde wird Gegenstände, die nicht über eine Bedienungsanleitung verfügen und die er nicht zweifelsfrei ohne Gefahren für den Gegenstand oder Personen bedienen kann, nicht in Betrieb setzen und nicht benutzen.

  3. Der Kunde schließt technisches Equipment (insbesondere Küchentechnik) auf eigene Kosten selbst an. Er lässt diese Tätigkeiten nur von gesondert autorisierten Personen ausführen. ProfiMiet erbringt Anschlussarbeiten für Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur gegen gesonderte Berechnung. ProfiMiet ist berechtigt, für solche Leistungen Fremdfirmen zu beauftragen. Ist dem Kunden durch die Fremdfirma ein Schaden entstanden, so tritt ProfiMiet dem Kunden auf dessen Verlangen ihren etwaigen Anspruch gegen die Fremdfirma ab, es sei denn, dass ProfiMiet aufgrund besonderer Abmachungen die Verfolgung des Anspruchs für Rechnung und Gefahr des Kunden übernimmt.

  4. Der Kunde unterrichtet ProfiMiet unverzüglich, spätestens bei Rückgabe der Mietgegenstände über die Beschädigung oder den Verlust einzelner Mietgegenstände.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von ProfiMiet nicht beschädigen.

  6. Der Kunde wird Porzellan, Gläser und Bestecke nur einmal benutzen. Mehrfachnutzungen müssen mit ProfiMiet vereinbart werden und sind kostenpflichtig.

  7. Der Kunde haftet ab Erhalt der Mietgegenstände bis zu ihrer Rückgabe für die schuldhafte Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ProfiMiet ab. ProfiMiet nimmt die Abtretung bereits jetzt an.

  1. Rückgabe der Mietgegenstände

  1. Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von ProfiMiet erhalten hat.

  2. Der Kunde entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Im Mietpreis ist nur das Spülen von Porzellan, Glas und Besteck sowie die Reinigung des Küchenequipments, Mobiliars und von Tischwäsche, mit einem üblichen Verschmutzungsgrad, durch ProfiMiet enthalten.

  3. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ProfiMiet die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ProfiMiet die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ProfiMiet stellt sicher, dass in der Zeit von der Anlieferung der Gegenstände bis zur Zählung bei ProfiMiet keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein.

  4. Wenn ProfiMiet vertraglich die Abholung vereinbart, gilt:

  1. Der Kunde stellt ProfiMiet die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag, am vereinbarten Abholort, zum vereinbarten Zeitpunkt bereit.

  2. Die Mietgegenstände sind in den für den Transport vorgesehenen Transportbehältern der ProfiMiet sortenrein verpackt und geordnet aufgestapelt.

  3. Der Kunde stellt sicher, dass er oder ein Vertreter am vereinbarten Abholtag, am vereinbarten Abholort zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist.

  4. ProfiMiet bestätigt dem Kunden die Rückgabe der Mietgegenstände schriftlich auf einem Rückgabe-Lieferschein.

  5. Falls der Kunde oder ein Vertreter nicht am Ort der Abholung anwesend ist, werden die vermieteten und bereitgestellten Gegenstände von ProfiMiet mitgenommen. Der Rückgabe-Lieferschein kann bei ProfiMiet angefordert werden. Der Kunde erkennt in diesem Fall die Zählergebnisse und Schadenfeststellung von ProfiMiet an.

  6. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ProfiMiet die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ProfiMiet die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ProfiMiet stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung der Gegenstände bis zur Zählung bei  ProfiMiet keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein.

  7. Der Ort der Abholung ist ebenerdig und barrierefrei. Eine direkte und störungsfreie Anfahrt mit einem LKW muss möglich sein.

  8. Sollten die Ware oder der Ort der Abholung diesen Kriterien nicht entsprechen, berechnet  ProfiMiet dem Kunden den erhöhten Aufwand entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.

  1. Hat der Kunde den All-Inclusive-Service vereinbart, gilt:

  1. Der All-Inclusive-Service wird von ProfiMiet während einer Messe oder einer Open-Air-Veranstaltung nicht angeboten.

  2. Der All-Inclusive-Service kann nur für Porzellan, Glas und Besteck vereinbart werden, soweit er im Einzelfall in der jeweils gültigen Preisliste nicht ausgeschlossen ist.

  3. Im Mietpreis ist beim All-Inclusive-Service neben den Leistungen aus Ziffer II. D. e) 2. zusätzlich ein Schwund von maximal 2 % der Mietgegenstände enthalten, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge pro Artikel pro Einzelvertrag bzw. Auftrag.

  4. Der Kunde bezahlt ProfiMiet den Neukaufwert der Gegenstände, die nicht zurückgegeben wurden und über der 2-%-Grenze je Artikel liegen.

  1. Überschreitung der Mietdauer

  1. Der Kunde zahlt an ProfiMiet 50 % des Grundmietpreises entsprechend der dem Vertrag zu Grunde liegenden Preisliste für jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiode hinausgeht, wenn die Rückgabe bzw. Abholung der Mietgegenstände nicht vertragsgerecht (termingerecht) und aus Gründen erfolgt, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als dieser Betrag ist.

  2. Hat ProfiMiet den Kunden nach Ablauf der Mietzeit nochmals unter Fristsetzung zur Rückgabe der Mietgegenstände aufgefordert, und hat der Kunde auch innerhalb dieser Frist die Mietgegenstände nicht zurückgegeben, kann ProfiMiet vom Kunden statt der Rückgabe der Mietgegenstände, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen. Gleichzeitig ist ProfiMiet berechtigt, dem Kunden für die Zeit bis zur Lieferung des Ersatzgegenstandes einen Mietzins gemäß II. C. a) zu berechnen.

  1. Schadensersatzansprüche bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung

  1. Der Kunde erstattet ProfiMiet bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche der ProfiMiet.

  2. Ist die Reparatur eines Mietgegenstandes möglich, erstattet der Kunde ProfiMiet die Reparaturkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der ProfiMiet bleiben unberührt.

  3. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann der Kunde verlangen, dass ihm nach Bezahlung der Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstandes der beschädigte Mietgegenstand übereignet wird.

  4. Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstandes entfällt, falls der Kunde diesen Anspruch der ProfiMiet gegenüber nicht schriftlich bis zur Zahlung der Schadenssumme geltend macht, spätestens aber einen Monat nach Bekanntgabe der Schadensersatzansprüche durch ProfiMiet.

    II. F. Kündigung des Mietvertrages

     a) Kündigung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  2. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, ProfiMiet je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei ProfiMiet den anteiligen Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu zahlen:

  1. Zugang der Kündigung bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn: 20 % des Brutto-Mietpreises

  2. Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des Brutto-Mietpreises

  3. Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 70 % des Brutto-Mietpreises

  4. Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 80 % des Brutto-Mietpreises

  5. Sollte ProfiMiet zum Zeitpunkt der Kündigung mit der vertraglich vereinbarten Anlieferung oder Aufstellung der Mietgegenstände bereits begonnen haben, ist der vollständige Mietpreis zu zahlen. Dies gilt ab 2 Stunden vor planmäßiger Abfahrt des Lieferfahrzeuges vom Auslieferungslager von ProfiMiet, welches in der Auftragsbestätigung angegeben wurde.

    Hat ProfiMiet ihrerseits Fremdmaterial angemietet  und entstehen ProfiMiet durch die Stornierung von Fremdmaterial ihrerseits erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese neben dem nach Absatz 2 a) – d) anteiligen Mietpreis zu erstatten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ProfiMiet kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als der geforderte Betrag entstanden ist.

  1. Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

  2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn ProfiMiet hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von ProfiMiet verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

    b) Kündigung durch ProfiMiet

    ProfiMiet ist neben den in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Gründen zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt, wenn

  1. der Antrag gestellt wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird;

  2. der Kunde die Mietsache beschädigt und trotz Fristsetzung die Beschädigung nicht beseitigt.

    II. G. Mängelansprüche und Haftungsbegrenzung

    a) Mängelansprüche

  1. Tritt an den von ProfiMiet überlassenen Gegenständen ein Mangel auf, wird dieser von ProfiMiet nach entsprechender Mängelanzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von ProfiMiet durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Ist der Kunde Unternehmer, darf er eine Mietminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen. Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt. Zudem verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

    b) Haftungsbegrenzung

  1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.

  2. Für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet ProfiMiet unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ProfiMiet oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ProfiMiet beruhen, haftet ProfiMiet unbeschränkt.

  3. Im Übrigen haftet ProfiMiet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ProfiMiet nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des Netto-Miet-Preises, sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vermietung von Non-Food-Equipment typischerweise gerechnet werden muss.

  5. Die verschuldensunabhängige Haftung von ProfiMiet für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 Var. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    II. H. Nebenleistung zur Vermietung

    Als Nebenleistung zur Vermietung von Equipment im Rahmen dieses Werkvertrages bietet die ProfiMiet auch Logistik-Dienstleistung an. Die Logistik-Dienstleistung wird nach tatsächlich geleistetem Aufwand gemäß den in der Auftragsbestätigung festgelegten Stundensätzen berechnet.